AGB

 Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) von Nada Quenzel

Bitte beachten Sie, dass das Fotomaterial im Original nicht durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes verändert werden darf. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden. Jede über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotodesigners.

 
Haftung:

  1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der Veröffentlichung ergebenen Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 
Vergütung, Eigentumsvorbehalt:

  1. Für die Herstellung der Fotoaufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) fällt keine Umsatzsteuer an.
  2. Mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Auftraggeber die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte an den Fotoaufnahmen.
  3. Hat der Auftraggeber dem Fotodesigner keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotoaufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotodesigner behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Sollte eine Auftragsproduktion bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin widerrufen werden, so erhält der Fotodesigner 75% des vereinbarten Honorars. Bei kurzfristiger Verschiebung, ab 5 Tage, vor dem vereinbarten Termin wird ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 500€ fällig. Höhere Gewalt, Unfall oder Krankheit sind als Gründe davon ausgenommen.

 
Vertragsstrafe:

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.